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   ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16   

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https://dejure.org/2017,40791
ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16 (https://dejure.org/2017,40791)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2017 - 24 Ca 190/16 (https://dejure.org/2017,40791)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2017 - 24 Ca 190/16 (https://dejure.org/2017,40791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 305c Abs 2 BGB, § 151 BGB, § 145 BGB, § 151 BGB, § 611 BGB
    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Vergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16
    Von der seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG, Urteil vom 20. August 2014, 10 AZR 453/13, zit. nach juris Rn. 14).

    Maßgeblich für den Arbeitnehmer ist bei der Gesamtzusage der Inhalt, den sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Arbeitnehmers hatte (BAG vom 20. August 2014, aaO, Rn. 18-25 m.w.N.).

  • ArbG Hamburg, 21.02.2017 - 20 Ca 221/16
    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16
    Dazu führt das Arbeitsgericht Hamburg in der Entscheidung vom 21. Februar 2017, 20 Ca 221/16, überzeugend das Folgende aus, was sich die erkennende Kammer nach eigener Rechtsprüfung zu Eigen macht:.

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf die überzeugenden Ausführungen in der bereits zitierten Entscheidung (Arbeitsgericht Hamburg, 21. Februar 2017, 20 Ca 221/16):.

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG, Urteil vom 27. April 2016, 5 AZR 311/15, zit. nach juris Rn. 27).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16
    Die dargestellten Grundsätze gelten ebenso dann, wenn ein Arbeitgeber - wie auch im vorliegenden Fall - jährlich in Anlehnung an tarifliche Erhöhungen die bereits über dem Tarifgehalt liegenden Effektivgehälter seiner Arbeitnehmer anhebt (BAG, Urteile vom 13. März 2002, 5 AZR 755/00, Rn. 17 f., vom 11. Dezember 1991, 5 AZR 94/91, Rn. 29 und vom 04. September 1985, 7 AZR 262/83, Rn. 27, jeweils zit. nach juris m.w.N.).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16
    Die dargestellten Grundsätze gelten ebenso dann, wenn ein Arbeitgeber - wie auch im vorliegenden Fall - jährlich in Anlehnung an tarifliche Erhöhungen die bereits über dem Tarifgehalt liegenden Effektivgehälter seiner Arbeitnehmer anhebt (BAG, Urteile vom 13. März 2002, 5 AZR 755/00, Rn. 17 f., vom 11. Dezember 1991, 5 AZR 94/91, Rn. 29 und vom 04. September 1985, 7 AZR 262/83, Rn. 27, jeweils zit. nach juris m.w.N.).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16
    Dies gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG, Urteil vom 25. Juni 2002, 3 AZR 167/01, zit. nach juris Rn. 22).
  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 94/91

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Vorliegen einer schriftlichen oder mündlichen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 01.03.2017 - 24 Ca 190/16
    Die dargestellten Grundsätze gelten ebenso dann, wenn ein Arbeitgeber - wie auch im vorliegenden Fall - jährlich in Anlehnung an tarifliche Erhöhungen die bereits über dem Tarifgehalt liegenden Effektivgehälter seiner Arbeitnehmer anhebt (BAG, Urteile vom 13. März 2002, 5 AZR 755/00, Rn. 17 f., vom 11. Dezember 1991, 5 AZR 94/91, Rn. 29 und vom 04. September 1985, 7 AZR 262/83, Rn. 27, jeweils zit. nach juris m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 47/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 (24 Ca 190/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 (24 Ca 190/16) die Beklagte zu verurteilen, an die klagende Partei einen Betrag in Höhe von EUR 439, 38 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2016 auf EUR 73, 23 brutto, seit dem 01.11.2016 auf EUR 146, 46 brutto, seit dem 1.12.2016 auf EUR 73, 23 brutto, seit dem 01.01.2017 auf EUR 73, 23 brutto und seit dem 01.2.2017 auf EUR 73, 23 brutto zu zahlen.

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 441/17

    Betriebliche Übung; Entgelterhöhung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 - 24 Ca 190/16 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 439, 38 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73, 23 Euro seit dem 2. Oktober 2016, aus 146, 46 Euro seit dem 2. November 2016 und aus jeweils weiteren 73, 23 Euro seit dem 2. Dezember 2016, 2. Januar 2017 und 2. Februar 2017 zu zahlen.
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